Streamdust – Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Benutzung des Livestream-Portals www.streamdust.tv („Portal“) sowie für die auf diesem Portal angebotenen Dienstleistungen und regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Portalbetreiber Streamdust.tv GmbH, Paul-Schallück-Str. 8, 50939 Köln („Streamdust“) und dem auf dem Portal angemeldeten Nutzer („Veranstalter“). Die AGB gelten ausschließlich. Anderslautende Bedingungen eines Veranstalters entfalten selbst dann keine Wirkung, wenn Streamdust diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

II. Leistungsbeschreibung

  1. Das Portal ist eine Internetplattform, über die angemeldete Veranstalter zum einen eigene Inhalte per Livestream und Video im Internet verbreiten und per Chat mit den Zuschauern („Endnutzern“) kommunizieren können und zum anderen die Möglichkeit haben, mittels einer Bezahlschranke für diese Inhalte von den jeweiligen Endnutzern Einkünfte zu erzielen oder alternativ eine Einwilligung zur kommerziellen Datennutzung zu erhalten, sofern die Inhalte und deren Vertrieb nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese AGB verstoßen. Streamdust wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen dem Veranstalter und den Zuschauern geschlossenen Verträge über die Bereitstellung von bestimmten Streaming-Inhalten gegen Bezahlung bzw. gegen eine Einwilligung zur kommerziellen Datennutzung.
  2. Streamdust stellt den angemeldeten Nutzern das Portal und die dazugehörige technische Infrastruktur zur Veröffentlichung eigener Inhalte (Livestreams und Videos) und zu deren dauerhafter Speicherung zur Verfügung. Die Inhalte werden durch Streamdust nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von Streamdust dar. Es findet insbesondere keine Prüfung der eingestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität statt.
  3. Streamdust hat das Recht, Inhalte des Veranstalters technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen Dritter dargestellt werden können. Eine solche technische Bearbeitung stellt keine inhaltliche Bearbeitung und damit insbesondere keine inhaltliche Prüfung dar.
  4. Streamdust stellt den angemeldeten Nutzern weiterhin eine technische Infrastruktur zur Verfügung, um mit Livestreams und Videos nach den Vorgaben des Veranstalters Einnahmen zu erzielen. Die Vereinnahmung des erzielten Erlöses vom Zuschauer erfolgt durch ein Zahlungsinstitut, das der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Streamdust selbst erbringt insoweit nicht die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens sondern leitet lediglich die jeweils dem Stream zugeordneten Einnahmen an den Veranstalter weiter.
  5. Alternativ kann der Veranstalter über die bestehende technische Infrastruktur dem Zuschauer die Möglichkeit einräumen, anstelle von Geld einmalig mit der Einwilligung in die kommerzielle Nutzung seiner Daten zu bezahlen. Auch in diesem Fall wird Streamdust nicht Vertragspartner der zwischen dem Zuschauer und dem Veranstalter geschlossenen Vereinbarung über die Datennutzung. Widerrufe des Zuschauers sind daher an den Veranstalter zu richten und von diesem zu bearbeiten.
  6. Streamdust unterhält, wartet und aktualisiert das Portal. Der Zugang zum Portal kann zeitweilig beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherung und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Für die Verfügbarkeit von Livestreams gilt Ziff. VI.
  7. Streamdust stellt dem Veranstalter nach gesonderter Beauftragung und auf Basis des Preis-  und Leistungsverzeichnisses weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Livestreams und Videos zur Verfügung. Dies betrifft etwa die Beratung für eine bessere Vermarktung von Livestreams und Videos, beratende oder technische Unterstützung bei der Herstellung von Livestreams und Videos sowie die Erstellung von Statistiken. Darüber hinaus kann der Veranstalter auf Basis des Preis- und Leistungsverzeichnisses Speicherplatz, Bandbreite, Gutscheine u.ä. erwerben.

III. Anmeldung

  1. Voraussetzung für die Benutzung des Portals ist die Anmeldung eines Benutzerkontos durch den Veranstalter und die anschließende Freischaltung des Profils durch Streamdust. Mit der Anmeldung bestätigt der Veranstalter die Geltung dieser AGB und schließt mit Streamdust einen Nutzungsvertrag.
  2. Die Anmeldung als Veranstalter ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, die nicht Verbraucher sind. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
  3. Alle Angaben im Anmeldeprozess sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dazu zählen insbesondere Firma, Gesellschaftsform, Name, Adresse (kein Postfach); Telefon- und Faxnummer sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse. Weiterhin ist mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person zu benennen, deren E-Mail-Adresse anzugeben ist.
  4. Sollten sich nach der Anmeldung Änderungen in den hinterlegten Daten ergeben, so ist das Benutzerkonto unverzüglich durch den Veranstalter zu aktualisieren.
  5. Benutzername und Passwort sowie Codes, die zum Upload von Livestreams berechtigen („Streaming Keys“) sind vom Veranstalter vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sofern eine Weitergabe zur Durchführung dieses Vertrages z.B. an Mitarbeiter oder Subunternehmer erforderlich ist, sind diese Dritten auf die Vertraulichkeit der Benutzerdaten zu verpflichten.

IV. Nutzung des Portals

  1. Nach erfolgter Anmeldung kann der Veranstalter das Portal nutzen, um eigene Livestreams und Videos zu veröffentlichen und an Endnutzer zu vertreiben. Dabei liegt es in der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass die eingestellten Livestreams und Videos und sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen sowie nicht gegen Ziff. V. dieser AGB verstoßen. Das gilt gleichermaßen für Werbemaßnahmen, die der Veranstalter gestaltet.
  2. Der Veranstalter bestimmt den Preis, den der Endnutzer für den Zugang zum jeweiligen Inhalt bezahlt, nach eigenem Ermessen. Der Preis darf jedoch den im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Mindestpreis von 1,99 Euro nicht unterschreiten. Sämtliche Preise sind als Gesamtpreise (d.h. inkl. Steuern und weiterer Preisbestandteile) anzugeben.
  3. Der Veranstalter legt weiterhin fest, mit welchen technischen Parametern (z.B. SD, HD, 4K etc.) der Stream verbreitet werden soll.
  4. Der Veranstalter ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Inhalte die Anforderungen der Endnutzer an die technische Qualität erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung einer tauglichen Broadcast-Encoding-Software, ausreichend dimensionierter Hardware sowie einer ausreichend großen Internetleitung für den Upload.
  5. Der Veranstalter schließt über den Zugang zu den eingestellten Inhalten einen Vertrag mit dem jeweiligen Endnutzer. Streamdust ist nicht Partei dieses Vertrages. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Endnutzer, soweit es sich hierbei um Verbraucher handelt, alle gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise, Belehrungen und Informationen erteilt sowie Widerrufsrechte eingeräumt werden.
  6. Der Veranstalter hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Endnutzer im Rahmen des Nutzungsvertrages über den kostenpflichtigen Zugang zu den Inhalten des Veranstalters einwilligt, dass
    – seine personenbezogenen Daten an das beteiligte Zahlungsinstitut übermittelt werden
    – seine personenbezogenen Daten durch das beteiligte Zahlungsinstitut verarbeitet und gespeichert sowie zur Rechnungserstellung an Streamdust und an den Veranstalter weitergegeben werden
    – das beteiligte Zahlungsinstitut seine personenbezogenen Daten an die zur Abwicklung der Transaktion notwendigen Stellen, insbesondere an die beteiligten Kreditinstitute, Banken, Kreditkarteninstitute, die HPC GmbH und die PAY.ON.AG übermittelt und
    – eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch diese Stellen erfolgt.
    Die Abrechnung der Webseite via Kreditkarte erfolgt durch:
    HUELLEMANN & STRAUSS ONLINESERVICES S.à r.l.
    1, Place du Marché
    L-6755 Grevenmacher
    R.C.S. Luxembourg B 144133
    E-Mail: info @ hso-services.com
    Geschäftsführer:
    Dipl. Vw. Mirko Hüllemann
    Heiko Strauß
    Ramona Spies

  7. Der Veranstalter ist nicht befugt, technische Veränderungen am Portal und dessen Bestandteilen (z.B. Videoplayer) vorzunehmen.

V. Unzulässige Inhalte

Unzulässige Inhalte sind:

  1. Inhalte, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen;
  2. Inhalte, die Rechte Dritter verletzen;
  3. Inhalte, die offensichtlich moralische, gesellschaftliche oder religiöse Gefühle anderer verletzen;
  4. Pornographische Inhalte.

VI. Verfügbarkeit

Streamdust garantiert eine 97-prozentige Verfügbarkeit der hochgeladenen Inhalte für Endnutzer sowie der Möglichkeit, Livestreams und Videos im Rahmen des erworbenen Speicherplatzes auf dem Portal bereitzustellen. Diese Garantie beinhaltet keine Verantwortung für die Erstellung und Einspeisung des Signals, die jeweils allein bei dem Veranstalter liegt. Insbesondere ist der Veranstalter damit selbst verantwortlich für eine unzureichende Internetleitung beim Upload.

VII. Gutscheine

Der Veranstalter hat die Möglichkeit, seinen Endnutzern Gutscheine für einen kostenlosen Zugang zu den eigenen Inhalten zur Verfügung zu stellen. Gutscheine in Form von Zugangscodes kauft der Veranstalter von Streamdust und gibt sie dann kostenlos an Endnutzer weiter. Eine Weitergabe von Gutscheinen für einen kostenlosen Zugang gegen Entgelt ist ausgeschlossen.

VIII. Bezahlschranke

  1. Streamdust stellt für jeden Livestream oder Video, den ein Veranstalter auf dem Portal einstellt, eine technische Bezahlschranke zur Verfügung. Aufgrund dieser Bezahlschranke können Endnutzer nur dann einen Zugang zu den Inhalten des Veranstalters erhalten, wenn sie zuvor ein Ticket entgeltlich erworben haben oder wenn ihnen ein Gutschein gem. Ziff. VII zur Verfügung steht. Streamdust schützt diese Bezahlschranke nach dem jeweiligen Stand der Technik in zumutbarem Maße gegen Angriffe Dritter. Eine absolute Sicherheit gegen Angriffe Dritter kann nicht gewährleistet werden.
  2. Der Veranstalter erhält für jeden entgeltlichen Zugang zu seinen Inhalten auf dem Portal den von ihm festgelegten und vom Endnutzer entrichteten Preis abzüglich der Kosten und Gebühren gem. Ziff. IX. Das Risiko für Zahlungsausfälle auf Seiten des Endnutzers trägt der Veranstalter.
  3. Der Veranstalter ermächtigt Streamdust, ein von Streamdust ausgewähltes, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehendes Zahlungsinstitut mit der Einziehung der Entgelte von den Endnutzern zu beauftragen und diese (abzüglich anfallender Gebühren) an Streamdust weiterzuleiten.

IX. Vergütung

  1. Die Anmeldung auf dem Portal ist kostenlos, es besteht keine Pflicht, ein Abonnement abzuschließen.
  2. Um Livestreams oder Videos auf dem Portal dauerhaft speichern zu können, muss der Veranstalter über ausreichend Speicherkapazität verfügen. Speicherplatz kann der Veranstalter seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend erwerben. Die Preise und jeweiligen Pakete für Speicherplatz sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Buchung eines bestimmten Speicherplatzes verpflichtet zu dessen Bezahlung. Dies gilt auch dann, wenn aus Gründen, die Streamdust nach Maßgabe der Ziff. XI nicht zu vertreten hat, der Speicherplatz nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.
  3. Für die Nutzung bestimmter Sonderfunktionen der Plattform kann es erforderlich sein, zusätzliche Bandbreiten zu erwerben. Die Preise und jeweiligen Angebote hierzu sind ebenfalls dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
  4. Für jedes Ticket, das ein Endnutzer erwirbt, um den Zugang zu einem Livestream zu erhalten („Transaktion“) fallen Gebühren an. Diese unterteilen sich in
    – Gebühren des Zahlungsinstituts und
    – Gebühren für die Vertragsvermittlung durch Streamdust (Provision)
    Die Höhe der Gebühren pro Transaktion sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
  5. Die Auszahlung der Einnahmen, die ein Veranstalter mit seinen Livestreams erzielt hat, wird jeweils pro Kalendermonat und nach Abzug der Gebühren gem. Ziff. IX 3 vorgenommen. Voraussetzungen für die Auszahlung sind:
    – die Angabe eines Kontos, auf das die Auszahlung erfolgen soll,
    – ein erreichter Mindest-Auszahlungsbetrag von 100 €.
    Wird der Mindest-Auszahlungsbetrag in einem Monat nicht erreicht, erfolgt ein Übertrag des Betrages in den Folgemonat. Sobald in einem nachfolgenden Monat die Mindestauszahlungsgrenze erreicht wird, erfolgt für diesen Monat die Auszahlung des bis dahin erzielten gesamten Betrages.
  6. Die Auszahlung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, in dem die Einnahmen erzielt wurden.
  7. Optional kann der Veranstalter gegen Entgelt detaillierte Statistiken über das Nutzerverhalten der Endnutzer etc. erhalten. Die Kosten sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

X. Werbung

  1. Der Veranstalter ist befugt, auch außerhalb des Portals Werbung für seine Inhalte zu machen, diese zu verlinken und hierfür den Namen und die Marke von Streamdust zu verwenden. Dies gilt nicht, wenn die Inhalte gegen Ziff. V. dieser AGB verstoßen.
  2. Im Gegenzug ist Streamdust berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Veranstalters für Werbemaßnahmen, insbesondere in Firmenbroschüren und Internetauftritten von Streamdust anzugeben.

XI. Haftung, Freistellung, Löschung

  1. Streamdust haftet unbegrenzt in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Streamdust nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erheblich sind und auf deren Erfüllung der Veranstalter daher vertrauen durfte (Kardinalspflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn besteht damit nicht.
  2. Der Veranstalter stellt Streamdust von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter auf dem Portal eingestellten Inhalte geltend machen. Der Veranstalter übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Veranstalter nicht zu vertreten ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, Streamdust für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  3. Streamdust hat das Recht, offensichtlich rechtswidrige Inhalte ohne vorherige Rücksprache vom Portal zu löschen. In diesem Fall wird Streamdust den Veranstalter unmittelbar über die Löschung informieren.
  4. Wird Streamdust durch Dritte auf eine Rechtsverletzung auf dem Portal hingewiesen und handelt es sich nicht um offensichtlich rechtswidrige Inhalte, so wird Streamdust den Veranstalter, der die fraglichen Inhalte eingestellt hat, zu einer Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Während des Ablaufs eines Livestreams kann auch eine sehr kurze Frist angemessen sein. Erfolgt innerhalb der Frist keine Stellungnahme, die dem Vorwurf einer Rechtsverletzung entgegensteht, ist Streamdust berechtigt, die fraglichen Inhalte zu löschen. Erfolgt eine entsprechende Stellungnahme, wird Streamdust diese unmittelbar an den Dritten weiterleiten. Sobald sich anschließend dennoch herausstellt, dass die fraglichen Inhalte Rechte verletzen, ist Streamdust zur Löschung berechtigt.

XII. Vertragslaufzeit

  1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Veranstalter kann seine Kündigung jederzeit durch Löschen seines Profils erklären.
  2. Die Vertragslaufzeit für ein Abonnement oder Speicherplatz beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  3. Das Recht, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    – mehrfach begründete Beschwerden von Endnutzern vorliegen (z.B. wegen falscher Preisangaben, abbrechender / ausfallender Livestreams, etc.);
    – der Veranstalter die Regelungen dieser AGB missachtet; der Veranstalter mit der Bezahlung für Rechnungen für zwei aufeinanderfolgende Monate oder mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Zahlungsforderungen in Zahlungsverzug gerät.
  4. Die Vertragsbeendigung hat keine Auswirkung auf zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Gebühren bzw. gegenseitige Zahlungsansprüche.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
  2. Erfüllungsort und zugleich ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist Köln.  
  3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden sich im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahe kommt.
  4. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.